Das Gesundheitsberuferegister dient als zentrale elektronische Datenbank, in der sich Fachkräfte aus den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der höheren medizinisch-technischen Dienste registrieren lassen müssen. Diese Registrierung ist ein unerlässliches Kriterium, um in Österreich in Gesundheitsberufen tätig zu werden. Sie dient als Bestätigung Ihrer Berechtigung, in Ihrem Fachgebiet zu praktizieren, und gewährleistet, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Somit ist sie der Schlüsselstein, der den Weg zu Ihrer beruflichen Entfaltung im österreichischen Gesundheitswesen ebnet.
Folgende Berufsgruppen müssen sich im Gesundheitsregister registrieren:
- Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
- Diätologin und Diätologe
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Logopädin und Logopäde
- Orthoptistin und Orthoptist
- Pflegeassistentin und Pflegeassistent (ehemals Pflegehelferin und Pflegehelfer)
- Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Altenarbeit
- Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Behindertenarbeit
- Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Familienarbeit
- Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Altenarbeit
- Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit
- Weitere Gesundheitsberufe:
- Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
- Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
Welche Unterlagen brauche ich?
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Qualifikationsnachweis (Zeugnis, Diplom, Bachelorurkunde, Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid)
- Gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit: Strafregisterbescheinigung und ggf. Disziplinarstrafregisterbescheinigung
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung: Durch ein ärztliches Attest, welches von einem Allgemeinmediziner oder Internisten ausgestellt wird, muss die gesundheitliche Befähigung zur Ausübung des angestrebten Gesundheitsberufs nachgewiesen werden. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags darf dieses Attest nicht älter als drei Monate sein.
- Erforderlichenfalls Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (Sprachniveau min. B2)
- Passfoto (Farbfoto, 35 x 45 Millimeter)
- Unterschriftsblatt bei Online-Antrag
- Gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz
Bei der Einreichung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass Sie die Dokumente entweder im Original oder als notariell beglaubigte Kopie vorlegen. Falls die Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst sind, müssen diese durch eine/n gerichtlich zertifizierte/n Übersetzer/in ins Deutsche übersetzt werden.
Erforderlichkeit eines Nachweises für Deutschkenntnisse
Falls sich Ihre Deutschkenntnisse nicht unmittelbar aus den eingereichten Dokumenten erkennen lassen oder Sie bisher keine berufliche Tätigkeit in einem GBR-Beruf in Österreich ausgeübt haben, ist ein Beleg Ihrer Sprachfähigkeiten erforderlich. Sie müssen das Sprachniveau B2 oder, wie im Fall von Logopädinnen und Logopäden, das Niveau C1 durch ein anerkanntes Sprachzertifikat, Sprachdiplom oder einen entsprechenden Test nachweisen:
- Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat
- Goethe Institut
- telc Deutsch
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)
- Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung
Bei welcher Behörde muss ich den Registrierungsantrag stellen?
Sind Sie durch Ihre Tätigkeit Mitglied der Arbeiterkammer, so ist für die Registrierung die Arbeiterkammer in dem Bundesland zuständig, in dem Sie Ihren Dienst verrichten. Für alle anderen Berufe im Gesundheitssektor ist die Anmeldung bei der Gesundheit Österreich GmbH erforderlich. Eine Antragstellung ist auch online möglich (https://gbr-online.ehealth.gv.at). Dafür benötigen Sie Handysignatur oder Bürgerkarte.
Ich bin in einem GBR-Beruf |
Registrierungsbehörde: Arbeiterkammer (AK) |
Registrierungsbehörde: Gesundheit Österreich GmbH (GOEG) |
kein Mitglied der AK |
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Arbeitnehmer/in (AN) |
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AN in Karenz (Eltern, Pflege, etc.) |
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geringfügig beschäftigt |
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frei/r Dienstnehmer/in |
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Arbeitssuchende/r mit AMS-Bezug |
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freiberuflich tätig |
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überwiegend freiberuflich aber auch angestellt tätig |
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überwiegend angestellt aber auch freiberuflich tätig |
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ehrenamtlich tätig |
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Ich habe einen österreichischen Abschluss |
in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz |
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als DGKP einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege |
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Ich habe einen anerkannten/nostrifizierten Abschluss aus dem Ausland |
in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz |
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als DGKP oder MTD |
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Die zuständigen Registrierungsbehörden streben danach, die Registrierung zügig zu vollziehen, sobald sie alle erforderlichen Unterlagen in vollständiger Form erhalten haben. Ein kompletter Antrag soll innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden.
Detaillierte Auskünfte zur Registrierung im Gesundheitsberuferegister sind im Leitfaden "Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister" zu finden.